Rechtskonforme Vergabe kommunaler Aufträge
Referent Hans Schaller
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Dem Auftragswesen der Kommunen im Bau-, Liefer- und Dienstleistungen kommt erhebliche finanzielle Bedeutung zu.
Zur korrekten Verwaltung öffentlicher Gelder gehört es, dass die wettbewerblichen Vorgaben des Haushaltsrechts und die vom Innenministerium dazu vorgegebenen bzw. empfohlenen Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Vergabeordnung, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistuntgen oder Unterschwellenvergabeordnung) bekannt und richtig angewendet werden.
Bei Überschreiten bestimmter "Schwellenwerte" ist das umfangreiche Vergaberecht der EU zwingend anzuwenden. Werden diese Vorgaben nicht beachtet bleiben Klagen und Schadensersatzansprüche der dadurch benachteiligten Bieter nicht aus.
Die Beachtung der Vergabevorschriften dient außerdem einer wirtschaftlichen, fairen und transparenten Vergabe kommunaler Aufträge führen und der Vermeidung von Korruption und Manipulation.
Erhält die Kommune Zuwendungen kann die Missachtung der zwingend anzuwendenden Vergabevorschriften zu erheblichen finanziellen Nachteilen durch Rückforderung der Fördergelder führen.
Den Seminarteilnehmer werden die Grundlagen des öffentlichen Auftragswesens mit den speziellen Vorschriften für den Kommunalbereich einschließlich der Grundzüge von VOB und VOL vermittelt. Außerdem werden Hinweise zur Vermeidung von Manipulation und Korruption gegeben.
Der Vortrag wird durch ein umfangreiches Manuskript abgerundet. Bei Bedarf können eigene Beispiele in das Seminar eingebracht werden.
Das Seminar wird mit einer Dauer von 2 bis 3 Stunden online angeboten.
Der Referent, Dipl.-Verwaltungswirt und Oberregierungsrat a. D. verfügt über 30 Jahre hautamtliche Prüfungstätigkeit in der Kommunal - und Staatverwaltung.
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